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Schule

Artikelbild Bildrechte: LBZH Hildesheim

Voraussetzung für die Beschulung in der Primarstufe und der Sekundarstufe I des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Hildesheim (LBZH) ist ein durch die niedersächsische Landesschulbehörde festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Schwerpunkt Hören.


Besondere Angebote und Schwerpunkte

Die Sprachförderung nimmt in der Sekundarstufe des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Hildesheim eine zentrale Rolle ein, da hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler oft Schwierigkeiten haben, die gesprochene Sprache zu verstehen und zu sprechen. Das Ergebnis sind lückenhafte Kenntnisse der grammatischen Formen und Satzstrukturen, ein eingeschränktes Sprachverständnis und ein geringer Wortschatz. Dadurch ist ihre kommunikative Kompetenz beeinträchtigt. Unsere besonderen Angebote und Schwerpunkte sind zum Beispiel:
•Hörgeschädigtenspezifische Aufbereitung von Lerninhalten
•Hör- und Sprechförderung unter Einsatz unterschiedlicher Hörtechnik
•Einsatz der Deutschen Gebärdensprache, Lautsprachbegleitenden Gebärden sowie weiteren Handzeichensystemen
•Schulung des Absehens vom Mund
•Auf- und Ausbau der Schriftsprache
•Identitätsbildung unter gleich oder ähnlich betroffenen Mitschülerinnen und Mitschülern für einen offenen Umgang mit der Behinderung

Zudem stellen wir differenzierte Förderangebote, Förderkurse und Einzelförderung innerhalb der verschiedenen Schularten bereit. Hörerziehung und Artikulation sind fester Bestandteil des Unterrichts.


•Teamteaching, Projekttage und heilpädagogische Förderung werden durchgeführt
•Ein Klangraum, eine Materialwerkstatt sowie eine Schulbücherei stehen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung

Wohnangebot:


•Bei entsprechender Voraussetzung ist eine Internatsunterbringung im LBZH möglich

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